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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Time2Finish GbR (Ulrich Fabricius und Matthias Gäckle)

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Rahmenbedingungen für alle mit der Time2Finish GbR abgeschlossenen Verträge.
Hierbei gelten Veranstalter von Veranstaltung und nicht deren Teilnehmer als Vertragspartner der Time2Finish GbR . Daher gelten die nachfolgenden AGBs für die Veranstalter. Teilnehmer von Veranstaltungen richten sich nach den jeweils vom Veranstalter bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen.

§I Der Geltungsbereich

I.a Diese AGBs gelten für alle zum Vertragsgegenstand werdenden Waren und Dienstleistungen der Time2Finish GbR . Durch eine Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden anerkannt.
Eine Abweichung dieser Bedingungen wird nur ausdrücklich schriftlich sowie nach vorheriger und einvernehmlicher Absprache anerkannt. Darüberhinaus ist eine schriftliche Bestätigung der Time2Finish GbR über die genaue Abweichung zwingend notwendig.

I.b Für angebotene Dienstleistungen wird der Leistungsumfang individuell, auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eigenständigen Aufträgen bzw. Verträgen festgelegt.

§ II Die Allgemeinen Bestimmungen

II.a Alle Angebote sind freibleibend. Dabei sind sowohl technische als auch Leistungsdaten bezogene Änderungen, sofern im Rahmen des Zumutbaren, vorbehalten. Durch die Bestellung der Dienstleistung oder Ware verpflichtet sich der Käufer diese abzunehmen bzw. in Anspruch zu nehmen. Erst durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Rechnugserteilung gelten die vom Verkäufer abgegebenen Angebote als angenommen. Eine Annahme erfolgt in der Regel binnen 2 Wochen und kann entweder per email oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Dabei stellt eine bloße Zugangsbestätigung noch keine entgültige Annahme dar.

II.b Maßgebend für den allgemeinen Umfang der Leistungen und Lieferungen sind die schriftlichen und von beiden Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen. Dabei gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters lediglich wenn eine schriftliche Zustimmung der Time2Finish GbR vorliegt.

II.c Jegliche mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie getroffene Änderungen des Leistungs/-Lieferungsumfangs seitens der Time2Finish GbR und deren Mitarbeiten sind nur gültig wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.

§ III Die Vergütung und Preise

III.a Für alle Preise von Waren bzw. Vergütungen für die jeweiligen Leistungen ist grundsätzlich nur das schriftliche und aktuell gültige Angebot maßgebend. Die Beschaffenheit der Waren/Leistung ergibt sich dabei ausschließlich aus der schriftlichen Beschreibung dieses Angebotes. Damit in Verbindung stehende Darstellungen in Prospekten , Internet oder anderen Medien dienen ausschließlich Illustrativen Zwecken und sind daher unverbindlich.

III.b. Preise für Waren verstehen sich ab Werk sowie exclusive Verpackung.

III.c Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich in Euro sowie zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Werden laufende Leistungen geschuldet, wird der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der entsprechenden Forderung geltende Mehrwertsteuersatz als maßgeblich herangezogen. Jegliche Garantien im Rechtssinne werden von der Time2Finish GbR nicht übernommen.

§ IV Die Zahlungsbedingungen

IV.a Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung direkt, vollständig und ohne Abzug von Skonto oder anderen Abzügen auf das von uns angegebene Konto zu leisten. Ein Skonto kann nur nach vorheriger Vereinbarung abgezogen werden.

IV.b Dem Käufer steht eine Minderung sowie ein Zurückbehaltungs- bzw- Aufrechnugsrecht nur insoweit zu, wie evtl. Gegenansprüche entweder unbetritten oder aber rechtskräftig festgestellt worden sind.

IV.c Bestellte Waren liefern wir nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung, ist eine Bezahlung über 50% des Auftragswertes bei Bestellung sowie 50% bei Lieferung möglich. Dabei bleiben grundsätzlich alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Time2Finish GbR.

IV.d Ein Zahlungsverzug wird mit einem Verzugszins in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Verzuges geltenden Basiszinssatzes (pro Jahr) der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus werden sämtliche anfallenden Mahnspesen sowie Kosten eines Anwalts und/oder Inkassobüros dem Käufer/Veranstalter in Rechnung gestellt. Bei ausbleiben der Zahlung ist die Time2Finish GbR dazu berechtigt, alle Lieferungen und Leistungen ganz oder auch nur teilweise einzustellen.

§ V Die Haftung

V.a Jegliche Schadensersatzansprüche bzw. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers/Veranstalters egal aus welchem Rechtsgrund, werden auf maximal die Höhe des Nettopreises aus dem entsprechenden Gesamtvertragsverhältnis beschränkt. Dies gilt insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, wegen positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers.

V.c Soweit zwingend gehaftet wird, gilt dies nicht z.B. in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, ist der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen sowie vorhersehbaren Schaden zu begrenzen.

V.d Soweit sich aus dem vorherigen nichts anderes ergibt, ist die Haftung der Time2Finish GbR sowohl für entgangenen Gewinn, Folgeschäden aufgrund von Mangel sowie sonstigen mittelbaren Schäden, also auch für Schäden, deren Entstehung typischerweise bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ VI Die Gewährleistung

VI.a Für Produkte die durch die Time2Finish GbR verkauft wurden, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regelungen.

VI.b Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Time2Finish GbR unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit die Time2Finish GbR den Mangel arglistig verschwiegen hat. Verlangt der Käufer Nacherfüllung, kann die Time2Finish GbR diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Neuerstellung des mangelfreien Vertragsgegenstandes vornehmen.

VI.c Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Artikel, die unsachgemäß behandelt, überlastet, falsch aufgestellt, falsch gelagert oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. durch vorsätzliches oder grob fahrlässige Handlungen beschädigt wurden. Dabei ist durch die Angaben des Hersteller die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt.

VI.d. Handelt es sich bei der verkauften Ware um eine gebrauchte Sache, verjähren Mängelansprüche des Käufers mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

§ VII Der Eigentumsvorbehalt

VII.a Sämtliche von der Time2Finish GbR gelieferten Waren, Dienstleistungen sowie Daten bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (incl. Kontokorrent Saldofoderungen) auch bei Weiterveräußerungsgeschäften das Eigentum der Time2Finish GbR. Ein mit einer gelieferten Ware in Verbindung stehender Eigentumsvorbehalt erlischt erst zum Zeitpunkt wenn alle mit dem Lieferanten ausstehenden Forderungen im Hinblick auf die betreffenden Ware beglichen sind.

§ VIII Die Leistung

VIII.a Werden bei Veranstaltungen dem Veranstalter zur Ausgabe an Teilnehmer Transponder sowie dazu gehörige Befestigungsbänder-/halterungen durch die Time2Finish GbR zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Veranstalter zur Rückgabe dieser Gegenstände. Dabei besteht zwischen der Time2Finish GbR sowie den Teilnehmern keine Vertragsbeziehung.

VIII.b Für die von uns ausgegebenen Transponder sowie den dazu gehörigen Begestigungsbändern-/halterungen, liegt die alleinige Berechtigung diese mit Firmenlogos sowie anderen Werbeaufschriften zu versehen ausschließlich bei der Time2Finish GbR.

§ IX Die Mitwirkungspflicht des Kunden

IX.a Um eine vollständige Erfüllung der Leistungserbringung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Veranstalter/Kunde die Time2Finish GbR bei der Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Umfang zu unterstützen. Dazu gehört auch die Erbringung aller im folgenden aufgeführten vereinbarten kostenfreien Leistungen/Hilfsmittel:

§ X Der Datenschutz

X.a Die Pflicht über die Aufklärung von Teilnehmern zur Verwendung der im Rahmen der Veranstaltung bzw. zur Vertragserfüllung erforderlichen erhobenen Daten (wie z.B. Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, etc.) obliegt dem Veranstalter.

X.b Darüberhinaus gelten die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Regelungen welche beide Parteien auch über das zugrundeliegende Vertragsverhältnis hinaus strengstens einzuhalten haben.

X.c Im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht des jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen der Time2Finish GbR sowie des Veranstalters, verpflichten sich alle Vertragsparteien zur Geheimhaltung über alle vor, während sowie nach Vertragserfüllung gesammelten Informationen und Kentnisse wie bsp. Prozessabläufe etc. Sämtliche der dem stilschweigen unterliegenden Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an außenstehende Dritte weitergegeben werden. Dabei gilt die Geheimhaltungsverpflichtung unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (schriftlich, mündlich, in Bildform, digital, etc.)

X.d Der mit der Auftragserfüllung einhergehenden Verarbeitung sowie der Veröffentlichung der Daten (z.B. im Rahmen des Ergebnisdienstes als Onlineergebnis oder in Form von Ausdrucken o.ä.), stimmt der Veranstalter automatisch mit Auftragserteilung zu.

§ XI Die Schlussbestimmungen

XI.a Der Erfüllungsort, falls nicht ausrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Sitz der Time2Finish GbR

XI.b Der Gerichtsstand ist für alle mittelbar oder unmittelbar mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung stehende Streitigkeiten, sofern der Veranstalter juristische Person des öffentlichen Rechts / öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder Kaufmann ist , Esslingen. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, den Käufer/Veranstalter auch an seinem Wohnsitz verklagen zu können.

XI.c Unter Ausschluß des Internationalen Kaufrechts (UNICTRAL) unterliegt dieser Vertrag dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI.d Dieser Vertrag bleibt auch dann verbindlich wenn auch einzelne seiner Bestimmung für Unwirksam erklärt worden sein sollten. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für etwaige Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.